Drei G-Regel

Ab Montag, 23.8.2021 gilt lt. Landesverordnung Schleswig-Holstein auch für den Besuch bei der Kosmetikerin die “drei G-Regel”. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Coronatest nachweisen.
Ich füge noch ein “G” für Gemeinsam dazu: Wir schaffen das! Dankeschön.
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