Drei G-Regel

Ab Montag, 23.8.2021 gilt lt. Landesverordnung Schleswig-Holstein auch für den Besuch bei der Kosmetikerin die „drei G-Regel“. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Coronatest nachweisen.
Ich füge noch ein „G“ für Gemeinsam dazu: Wir schaffen das! Dankeschön.
Please follow and like us:

Schreibe einen Kommentar